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Zum Wohle – Bereiten Sie Ihren Gästen ein „gekennzeichnetes“ Weihnachten?

Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnung gilt auch zum Weihnachtsfest!

Für einen Kunden habe ich heute Büffets und Menüs für die drei Weihnachtsfeiertage, die Zeit zwischen den Jahren, Silvester 2015 und Neujahr 2016 nach der Allergenkennzeichnungsverordnung deklariert. Mein Mandant? Ein bekanntes Wellness- und Tagungshotel in der Mitte unserer Republik. Was mir die Frage aufdrängt, wie sieht es denn sonst Zum Wohle – Bereiten Sie Ihren Gästen ein „gekennzeichnetes“ Weihnachten? weiterlesen

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